Einwasserungsverbot am Greifensee
von Sandra Julius
Die schädliche Quaggamuschel ist Anfang September auch im Zürichsee gefunden worden. Damit sie nicht in andere Zürcher Seen verschleppt wird, hat der Kanton Zürich Sofortmassnahmen ergriffen. Am Greifensee gilt wie auch am Pfäffiker- und Türlersee ab dem 13. September 2024 ein Einwasserungsverbot für immatrikulierte Boote.
Im Zürichsee wurden anfangs September einzelne Exemplare der invasiven Quaggamuschel gefunden. Damit sie nicht mit Booten in andere Zürcher Gewässer verschleppt wird, gilt per sofort (13.9.24) am Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee ein Einwasserungsverbot für immatrikulierte Boote. Zudem müssen auch Kleinboote, Stand-Up-Paddel, etc. sowie Fischerei- und Tauchausrüstung bei einem Wechseln von einem See in den nächsten gründlich gereinigt werden.
Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich in den Schweizer Seen rasant aus. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Wenn die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer nachgewiesen ist, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden.
Gemäss Proben des Wasserforschungsinstituts Eawag sind der Greifensee sowie der Pfäffiker- und Türlersee mit hoher Wahrscheinlichkeit noch frei von der Quaggamuschel. Das Einwasserungsverbot soll verhindern, dass die Quaggamuschel auch in diese Seen gelangt und deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet. Am Greifensee wurden die Einwasserungsstellen von der Kantonspolizei abgesperrt.
Auch Kleinboote und Wassersportausrüstung können von Auge kaum sichtbare Larven von Muscheln, Pflanzen und Lebewesen von einem Gewässer ins nächste tragen. Stand-Up-Paddel, Kanus oder Fischerei- und Tauchausrüstung müssen bei einem Wechsel von einem See in den nächsten sorgfältig kontrolliert, mit heissem Wasser gründlich gereinigt und vollständig getrocknet werden.
Ab 2025 sollen im Kanton Zürich immatrikulierte Boote dann ausschliesslich in einem zuvor deklarierten Heimgewässer verkehren dürfen. Dies so lange, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt ist, die bei jedem Gewässerwechsel zum Zug kommt.
Weitere Informationen finden Sie hier und in der Medienmitteilung des Kantons Zürich zum Einwasserungsverbot.