Aktuelle Regelungen zum Schutz vor der Quaggamuschel
von Sandra Julius
Im September 2024 wurde die invasive Quaggamuschel erstmals im Zürichsee nachgewiesen. Kurz darauf erliess der Kanton Zürich eine temporäre Allgemeinverfügung mit Einwasserungsverbot für alle immatrikulierten Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee. Doch was ist der Grund? Warum ist die Quaggamuschel eine solche Bedrohung und mit welchen Massnahmen wird ihre weitere Verbreitung aktuell eingedämmt?
Die Quaggamuscheln gehören zu den Süsswasser-Mollusken, haben eine rundliche Form und eine gestreifte Schale. Sie können eine Grösse von bis zu 5 cm erreichen. Ursprünglich kommen sie aus dem Schwarzen und dem Kaspischen Meer. Quaggamuscheln filtern Wasser und ernähren sich hauptsächlich von Plankton. Durch das Filtern des Wassers kann sich die Wasserqualität zwar verbessern, in Ermangelung von natürlichen Fressfeinden in unseren Gewässern können die Muscheln sich jedoch sehr schnell vermehren und ungehindert ausbreiten. Das führt dazu, dass einheimische Arten verdrängt und das Gleichgewicht der Ökosysteme gestört wird.
Aufgrund der Invasion der Muscheln entstehen auch wirtschaftliche Schäden mit erheblichem Ausmass. Die Quaggamuschel besiedelt Infrastruktur, was bei Wasserleitungen und Filteranlagen zu Funktionsstörungen oder gar Verstopfungen führen kann. Sind diese Muscheln einmal eingeschleppt, gibt es praktisch keine Bekämpfungsmöglichkeiten und die betroffene Infrastruktur muss alle paar Jahre aufwendig gereinigt oder ersetzt werden.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind die kantonalen Naturschutzgebiete am Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee momentan noch frei von der Quaggamuschel.
Massnahmen um der Verbreitung Einhalt zu gebieten
Bei diesen schwerwiegenden Auswirkungen auf unsere Ökosysteme und Infrastruktur stellt sich die Frage, wie wir unsere Seen vor der Quaggamuschel schützen können. Die Verschleppung findet meist beim Transfer von Freizeitbooten von einem Gewässer in ein anderes statt. Vor allem im Restwasser in oder auf dem Boot oder dem Motorraum können sich die Muscheln lange halten.
Deshalb trat, nach dem temporären kompletten Einwasserungsverbot für immatrikulierte Schiffe auf dem Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee, am 6. Januar 2025 eine neue Allgemeinverfügung des Kantons Zürich in Kraft. Diese beinhaltet ein Einwasserungsverbot von ausserkantonalen und internationalen Schiffen in diesen drei Seen. Für Schiffe innerhalb des Kantons muss eine Selbstdeklaration durchgeführt werden. In dieser Deklaration legen Schiffsinhabende das Heimgewässer ihres Schiffes fest. Pro Schiff ist nur ein Heimgewässer zulässig. Es wird eine Freigabe für den Greifen-, Pfäffiker-, oder Türlersee möglich sein, Gewässerwechsel innerhalb des Kantons Zürich bleiben jedoch weiterhin verboten.
Wie funktioniert die Selbstdeklaration des Heimgewässers?
Jedes Schiff wird per Selbstdeklaration auf einer elektronischen Meldeplattform erfasst und ist damit an das deklarierte Gewässer gebunden. Kurze Zeit nach der Deklaration erhalten die Schiffsinhabenden eine Einwasserungsfreigabe, mit der das Heimgewässer ohne Einschränkung befahren werden darf (inkl. Ein- und Auswasserung). Kontrolliert werden die obligatorischen Einwasserungsfreigaben von der Seepolizei, der kantonalen Fischereiaufsicht und am Greifensee auch von unserem Ranger-Team. Verstösse werden gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.
Nautische Anlässe (organisierte Trainings oder Regatten) sind auch während dem Einwasserungsverbot unter gewissen Voraussetzungen möglich. Boote müssen vorab von geschulten Personen kontrolliert und gereinigt werden. Arbeitsboote hingegen benötigen eine Ausnahmebewilligung von Seiten des Amts für Landschaft und Natur.
Schiffmelde- und Reinigungspflicht per Mitte 2025 erwartet
Die am 6. Januar 2025 in Kraft getretene Allgemeinverfügung stellt jedoch nur eine Übergangslösung dar. Im Laufe des Jahres soll eine Schiffmelde- und Reinigungspflicht (SMRP) in Kraft treten, mit der ein Gewässerwechsel von immatrikulierten Schiffen möglich gemacht werden soll.
Die SMRP besagt, dass alle im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffe unter Angabe des Kennzeichens, der E-Mail-Adresse, dem Ziel- und Ausgangsgewässer sowie der Daten von Ein- und Auswasserung zentral gemeldet werden müssen. Vor dem Gewässerwechsel muss eine Reinigung durch eine autorisierte Reinigungsstelle stattfinden. Nach der Reinigung erhalten die Schiffsinhabenden einen Reinigungsnachweis, mit dem das Einwassern nach Erhalt der Einwasserungsfreigabe (ohne Warte- oder Bewilligungsfrist oder anfallende Gebühren) erlaubt sein wird.
Auch wenn Kleinboote, Fischereigegenstände und Wassersportausrüstung von den Regelungen ausgenommen sind, sollten sie bei einem Gewässerwechsel mit heissem Wasser gereinigt und komplett getrocknet werden. Sie stellen ein kleineres Risiko dar als Schiffe, können aber dennoch kaum sichtbare Pflanzen und Lebewesen von einem Gewässer ins nächste tragen.
Die Quaggamuschel ist ein Beispiel dafür, wie schnell unsere sensiblen Ökosysteme aufgrund unbedachten Handelns ins Ungleichgewicht gebracht werden können. Wenn alle Beteiligten mithelfen, können solche Auswirkungen in Zukunft minimiert und im besten Fall verhindert werden.
Nützliche Links:
Medienmitteilung Kanton Zürich
Bootsreinigungsplätze im Kanton Zürich